Schulteil Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
In der Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die neben dem Förderschwerpunkt Sehen zusätzlich im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung diagnostiziert wurden. Es werden nur Schüler aufgenommen, deren Lernmöglichkeiten und Entwicklungsfähigkeiten erheblich unter denen gleichaltriger Schüler liegen und die in anderen Schulen wegen ihrer Förderschwerpunkte nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können. Ein wesentlicher Anteil ihrer Förderung ist durch blinden- oder sehbehindertenspezifische Maßnahmen geprägt. Die Kinder und Jugendlichen haben zum größten Teil nicht nur zwei Förderschwerpunkte, sondern es ergeben sich eigenständige und vielschichtige Beeinträchtigungen, die oft darüber hinaus mit weiteren Förderschwerpunkten, Auffälligkeiten, Störungen oder Krankheiten verbunden sind. Zudem zeigen alle Schüler und Schülerinnen mit Mehrfachbeeinträchtigung einen sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand, der ein auf die individuellen Lernvoraussetzungen abgestimmtes Förderkonzept nötig macht.
Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
Die Klassenstufen des Schulteils gliedern sich in:
Primarstufe (4 Jahre)
Sekundarstufe I (5 Jahre)
Berufsbildungsstufe (3 Jahre)
Die Schulzeit erstreckt sich über insgesamt zwölf Schulbesuchsjahren mit der Möglichkeit der Schulzeitverlängerung auf Antrag der Eltern. Im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt das Förderzentrum SEHEN in Neukloster Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkten Sehen und Geistiger Entwicklung einschließlich Mehrfachbeeinträchtigung bei dem Prozess der Eingliederung in eine nachschulische Einrichtung, wie zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen.
Unterricht in der Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
Der Unterricht wird gestaltet nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit unter Berücksichtigung therapeutischer und pflegerischer Notwendigkeit; zusätzlich mit einem hohen Maß an Differenzierung des Personaleinsatzes sowie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Der Unterricht in unserem Schulteil orientiert sich an den Rahmenrichtlinien des bayrischen Lehrplans mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Unter der besonderen Bedingung Blindheit oder Sehbehinderung sowie der Vielfalt und Komplexität der Beeinträchtigungen der Schüler und Schülerinnen, ergeben sich im ganzheitlichen Unterricht notwendige blinden- und sehbehindertenspezifisch ausgerichtete Methoden, Hilfsmittel, Medien und Raumausstattungen.
Die Schüler und Schülerinnen werden in Klassen mit höchstens neun Kindern bzw. Jugendlichen unterrichtet oder in Einzelförderung sowie in kleinen Lerngruppen gefördert. Es werden klassenübergreifende Kurse beispielsweise in Musik, Sport und Kunstangeboten angeboten. Spezielle pädagogische Inhalte werden angeboten z.B. im Rahmen von Unterrichtsgängen, Aufenthalten bei Exkursionen oder Klassenfahrten sowie der Durchführung verschiedener Praktika.
Eine sonderpädagogische individuelle Einzelförderung erfolgt hauptsächlich im Unterricht Sehförderung/Low Vision mit spezifischen Fördermaterialien beispielsweise der Lightbox, angepassten Arbeitsplätzen mit Einsatz von Bildschirmlesegeräten, Whiteboards oder anderen medialen Hilfsmitteln. Die Gestaltung der Angebote der Unterrichtsmaterialien und Medien erfolgt unter Berücksichtigung und gezieltem Einsatz von Kontrasten, Konturen, Vergrößerungen, Anordnung oder Reduzierung von Details. Individuelle Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz finden dabei ihre Berücksichtigung.
Bei der Förderung der Orientierung und Mobilität wird eng mit der entsprechenden Rehafachkraft zusammengearbeitet unter Berücksichtigung der Wegebewältigung innerhalb der Gebäude, der Räume und des Schulgeländes, aber auch außerhalb. Es erfolgt eine persönliche Hilfsmittelversorgung, z.B. Langstock. Ein strukturiertes Leitsystem und optimale Beleuchtung ermöglichen das Erfordernis einer adäquaten Lernumgebung mit festen räumlichen und zeitlichen Ordnungskriterien. Die Förderung der Orientierungsfähigkeit in unserem barrierefreien Schulgebäude ist an die taktil/visuellen Bedürfnisse unserer Schüler*innen angepasst.
Bei der Förderung der Lebenspraktische Fähigkeiten sind wesentliche Inhalte die Nahrungsaufnahme, Nahrungszubereitung und der Selbstversorgung beispielsweise mit dem Ziel des selbständigen Essens, Hilfen beim Kauen und Schlucken oder in der Zubereitung von Speisen mit Lebensmitteln im Hauswirtschaftsunterricht. Wesentlich ist auch die Förderung der Selbständigkeit in der Bewältigung des Alltags durch Vermittlung persönlicher Handlungsanweisungen und Strategien beispielsweise beim An- und Ausziehen, der Körperpflege, Waschen, Bügeln bis hin zur Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit Geld oder Bewegen im öffentlichen Bereich. Auch hier wird eng mit der entsprechenden Rehafachkraft für Lebenspraktische Fähigkeiten zusammengearbeitet.
Bei der Förderung der Kommunikation werden kommunikative Fähigkeiten unter den Bedingungen des individuellen Sehens entwickelt. Im Rahmen der unterstützten Kommunikation wird ein Angebot von Zeichen, Symbolen, Piktogrammen oder Bildern mit kontrastreicher, detailreduzierter und konturierter Gestaltung angeboten. Körpernahe Gebärden oder Hilfsmittel zur unterstützten Kommunikation, wie beispielsweise Talker und Taster, kommen zum Einsatz.
Das Element Wasser ist für unsere Schüler*innen ein besonderes Erlebnis. Wöchentlich nutzen wir an mehreren Wochentagen unsere Schwimmzeiten zur Wassergewöhnung bis hin zum Erlernen des Schwimmens.
Bei der Förderung der Sinneswahrnehmung werden Kompensationsstrategien entwickelt. Vielfältige multisensorische Angebote oder Angebote der Basalen Stimulation können beispielsweise im Snoezelraum vermittelt werden.
Gute Erfahrungen in der Arbeit mit schwerstmehrfachbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen werden mit dem Ansatz des „Aktiven Lernens“ von Lilli Nielsen gemacht, die ein umfassendes Konzept und zahlreiche Materialien für die Förderung mehrfachbeeinträchtigter sehgeschädigter Menschen entwickelt hat.
Möglich sind folgende Therapien durch externe Fachkräfte:
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Physiotherapie
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Ergotherapie
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Logopädie
Psychomotorische Angebote werden klassenübergreifend angeboten.
Eine Benotung der Leistungen der Schüler erfolgt nicht. Die Zeugnisse haben die Form eines Berichtes und geben Auskunft über den Stand der Entwicklung, die Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeit des Schülers. Am Ende der Schullaufbahn erwerben die Schüler*innen den schulartenbezogenen Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.