Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Mecklenburg-Vorpommern e. V. Neukloster

Blind oder sehbehindert sein ist eine Behinderung, die betroffene Menschen ein Leben lang benachteiligt. Während sehende Menschen ihre Orientierungen, Reaktionen und Vorstellungen zu über 80% über das Auge steuern, ist der sehgeschädigte Mensch auf die ihm verbliebenen Restsinne angewiesen - auf das Hören, das Fühlen, das Riechen und Schmecken.

Es ist anzuerkennen, dass der Staat sich für die behinderten Mitmenschen unserer Gesellschaft in hohem Maße engagiert, dennoch gibt es Fälle und Situationen, in denen staatliche Hilfe erst spät einsetzen kann, nicht möglich ist oder durch zusätzliche Hilfe ergänzt werden sollte, um den besonderen Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten gerecht zu werden.

Um in solchen Fällen tätig zu werden, gründete sich im Juli 1990 der o.g. Förderverein der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster.

Gründer waren die Lehrer und Erzieher der Einrichtung. Heute sind die 135 Mitglieder Eltern, Großeltern oder andere Verwandte unserer Schülerschaft, aber auch Freunde und Sponsoren, die sich dem in der Satzung des Vereins verankerten Zweck mit viel Aufmerksamkeit und Unterstützung verschrieben haben.

So fühlt sich der Verein als Interessenvertretung der sehbehinderten und blinden Kinder und Jugendlichen, unterstützt und berät bei sozialen, schulischen oder persönlichen Problemen.

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Der Verein arbeitet in Gremien der Behindertenhilfe auf Landesebene eng mit dem Überregionalen Förderzentrum Sehen in Neukloster zusammen. Diese Hilfen, Zuwendungen und das Engagement kommen allen Schulabteilungen, der Frühförderung und dem Internat zugute.

Der Verein engagiert sich für alle Kinder und Jugendlichen des Überregionalen Förderzentrums SEHEN, indem er besondere Hilfen für Freizeit und Schule bereitstellt, unter anderem zum Beispiel durch:

  • Kauf, Unterhaltung und Bereitstellung eines behindertengerechten Fahrzeuges für medizinisch-therapeutische Fahrten, Klassenfahrten, Exkursionen, Ferienfreizeiten und andere kulturelle Unternehmungen
  • Anschaffung von Sehhilfen und Blindenhilfsmitteln
  • Gestaltung eines „Gartens der Sinne“ in Form eines Tastgartens
  • Belletristikbücher in Blindenschrift für die Schulbibliothek
  • Kauf von Spiel- und Sportgeräten, Ausrüstung der Schulmannschaften
  • Gestaltung von barrierefreien Spielplätzen
  • Finanzielle Unterstützung von Klassen-, Sport- und Freizeitfahrten, dabei auch für Kinder aus Familien in Not
  • Unterstützung von Projekten der Schule, des Internates und des Behindertensports 

Man könnte noch viele Betätigungsfelder des gemeinnützigen Rahmens des Fördervereins aufzählen, es gibt jedoch viele Aufgaben und Projekte, die noch ungelöst auf unbürokratische Hilfe und Unterstützung warten.

Neue Herausforderungen sind immer wieder Ansporn für alle Mitglieder, auch in den Zeiten leerer Kassen weiterzumachen und zu helfen. Auch Sie sind willkommen, sei es als Ratgeber, Mitglied oder Förderer mit Sach- oder Geldspenden!

Informationen erhalten Sie unter folgender Anschrift:

Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher
in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Neukloster

August-Bebel-Allee 7
23992 Neukloster 

Telefon: 038422 452 0
Fax: 038422 45212

e-mail: fv-uefz-neukloster@gmx.de

SPENDENKONTO:

Volks- und Raiffeisenbank eG Wismar
IBAN: DE2214061308 0003138496
BIC: GENODEF1GUE