Frühförderung

Die Landesstelle für mobile und teilstationäre Frühförderung für den Förderbereich SEHEN bietet eine landesweite mobile sehspezifische heilpädagogische Förderung und eine teil-stationäre sehspezifische heilpädagogische Förderung in unserer Kindertagesstätte „SEH-Sternchen“ an. 

Wir begleiten Kinder, bei denen die Teilhabe aufgrund einer Blindheit, Sehbeeinträchtigung und zusätzlichen Schwierigkeiten eingeschränkt ist.

Wie wird eine sehspezifische, heilpädagogische Förderung beantragt?

Die sehspezifische, heilpädagogische Förderung kann formlos über die Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Der Bedarf und die Ziele der sehspezifischen, heilpädagogischen Förderung, werden mit Ihnen und einem Fallmanager:in ermittelt.

Es entstehen keine Kosten.

Was sind die sehspezifischen, heilpädagogischen Schwerpunkte?

  • Feststellung des funktionalen Sehvermögens
  • seh- und blindenspezifische Entwicklungsdiagnostik
  • Low Vision Training
  • Snoezeln, basale Stimulation
  • Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Förderung von Mobilität und Bewegung
  • Förderung nach dem Konzept des aktiven Lernens nach Lilli Nielsen
  • Unterstützende Kommunikation
  • Sensorische Integration
  • Vorbereitung auf die Brailleschrift
  • Begleitung im Übergang zur Schule
  • Vermittlung von Kontakten zu gleichbetroffenen Familien

Wir arbeiten zusammen mit:

  • Sozialpädiatrischen Zentren
  • Orientierungs- und Mobilitätstrainern
  • Fachlehrern für lebenspraktische Fertigkeiten
  • Regionalen Frühförderstellen
  • Ärzten und Therapeuten, Kliniken
  • Optikern
  • Reha-Technikern
  • pädagogischen Fachkräften vor Ort

Mit dem Langstock unterwegs

Mobile Frühförderung

Für wen ist die mobile sehspezifische, heilpädagogische Frühförderung?

Die mobile Frühförderung ist ein begleitender Fachdienst für Kinder, bei denen die Teilhabe aufgrund einer Blindheit, Sehbeeinträchtigung und zusätzlichen Schwierigkeiten eingeschränkt ist, von der Geburt bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Wo findet die Förderung statt?

Die Förderung findet im Lebensumfeld des betreffenden Kindes statt. Das kann die Häuslichkeit, die Tagespflege, die Kindertagesstätte oder die jeweilige Wohnstätte sein.

Bei Fragen mailen, schreiben oder rufen sie uns an

Telefonnummer 038422/ 45234

E-mail: fruehfoerderung@blindenschule-mv.de

 

Teil-stationäre Kindertagesstätte "SEH-Sternchen“

Die Kindertagesstätte bietet eine ganztägige, gut strukturierte, sehspezifische, heilpädagogische Förderung in einer altersgemischten Gruppe für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt an.

Die Ganztagsbetreuung kann wochentags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Anspruch genommen werden.

Die Verpflegung der Kinder, unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer oder kultureller Besonderheiten, erfolgt durch die Schulmensa des Landkreises Nordwest-mecklenburg.

Die Kinder werden durch staatliche anerkannte Erzieher:innen oder Heilerziehungspfleger:innen mit Zusatzqualifikation „Kinder mit Sehbeeinträchtigung und  Blindheit“ und einer Kinderkrankenschwester mit pädagogischer Zusatzqualifikation  betreut. Für eine intensive Förderung begleitet eine Fachkraft zwei Kinder.

Tastübungen fruehfoerderung/Sehsterni

Bei Fragen mailen, schreiben oder rufen sie uns an

Telefonnummer 038422/ 45240

E-mail: fruehfoerderung@blindenschule-mv.de